4. Hörhilfen
Bei der Begutachtung von Hörhilfen durch den MDK sind erforderlich:
- Rezept oder Verordnung (z.B. Hörgeräte-Verordnung)
- Diagnose
- Kostenvoranschlag mit Hilfsmittel-Nummer
- Leistungsauszug der KK
- Pflege-GA (soweit vorhanden, z.B. bei Kommunikationshilsmitteln,Tracheostoma-Versorgung etc.)
- Bei Hörgeräten aktueller und alter Anpaßbericht des Hörgeräteakustikers
- Bei Nachversorgungen Angabe des/der Altgeräte
- Angabe über vorherige und/oder derzeitige begleitende Therapien bzw. anderweitig genutzte Hilfsmittel
- Ggf. Firmenproduktbeschreibung bzw. Informationsmaterial
Je nach Sachlage sind ggf. zusätzlich erforderlich: - Laborbefunde
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