4. Hörhilfen


Bei der Begutachtung von Hörhilfen durch den MDK sind erforderlich:
  1. Rezept oder Verordnung (z.B. Hörgeräte-Verordnung)
  2. Diagnose
  3. Kostenvoranschlag mit Hilfsmittel-Nummer
  4. Leistungsauszug der KK
  5. Pflege-GA (soweit vorhanden, z.B. bei Kommunikationshilsmitteln,Tracheostoma-Versorgung etc.)
  6. Bei Hörgeräten aktueller und alter Anpaßbericht des Hörgeräteakustikers
  7. Bei Nachversorgungen Angabe des/der Altgeräte
  8. Angabe über vorherige und/oder derzeitige begleitende Therapien bzw. anderweitig genutzte Hilfsmittel
  9. Ggf. Firmenproduktbeschreibung bzw. Informationsmaterial

    Je nach Sachlage sind ggf. zusätzlich erforderlich:
  10. Laborbefunde

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