1. Brillen
Bei der Begutachtung von Brillen durch den MDK sind erforderlich:
- Augenärztliche Verordnung mit Refraktionswerten
- Detaillierter Kostenvoranschlag mit Gläsertyp
- Herstellerfirma
- Angaben zu enthaltenen Glasveredelungen
- Werden vom Kostenvoranschlag abweichende Gläser abgegeben?
Je nach Sachlage sind zusätzlich erforderlich: - Indikation und Begründung bei Prismenverordnungen
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