1. Brillen


Bei der Begutachtung von Brillen durch den MDK sind erforderlich:
  1. Augenärztliche Verordnung mit Refraktionswerten
  2. Detaillierter Kostenvoranschlag mit Gläsertyp
  3. Herstellerfirma
  4. Angaben zu enthaltenen Glasveredelungen
  5. Werden vom Kostenvoranschlag abweichende Gläser abgegeben?
    Je nach Sachlage sind zusätzlich erforderlich:
  6. Indikation und Begründung bei Prismenverordnungen

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