Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation
Sechs regionale Teams führen im Auftrag der Krankenkassen versichertenbezogen Einzelfallbegutachtungen und sozialmedizinische Fallberatungen (SFB) durch. Hierzu gehören u. a. gutachterliche Stellungnahmen zu folgenden Fragen:
- Arbeitsunfähigkeit, auch bei Zweifeln des Arbeitgebers
- Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Notwendigkeit und Dauer der Verordnung häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrtkosten
- Abgrenzung chronischer Erkrankungen nach § 62 SGB V
- Plastische Operationen inkl. Bariatrischer Chirurgie
- Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen
Die Begutachtungen zur Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen wird im Auftrag der gesetzlichen Krankenkasse durch eine Ärztin bzw. einen Arzt der damit betraut ist durchgeführt.Durch unser Mitwirken soll z.B. im Rahmen eines Gesprächs mit anschließender körperlicher Untersuchung sachverständig beurteilt werden, ob bei Ihnen eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt und ob die von Ihnen geplante Operation der Behandlung dieser Erkrankung dient.
Für betroffene Versicherte geben wir zur Vorbereitung auf die Begutachtung das Faltblatt zum Thema "Plastisch-chirurgische Operation: Kostenübernahme - ja oder nein? heraus. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Exemplar dieses informativen und verständlich formulierten Faltblatts zu.
Die Teams sind für einen definierten Einzugsbereich zuständig. Alle Begutachtungsaktivitäten werden vom Team gesteuert. Die Teamleiter sind Ansprechpartner für alle in diesem Zusammenhang entstehenden inhaltlichen und organisatorischen Fragen. Um die Wege für die Versicherten zur Begutachtung mit Untersuchung kurz zu halten, wird zusätzlich zu den Teamstandorten an weiteren Untersuchungsstellen ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgehalten.
Die Zuständigkeit des jeweiligen Teams finden Sie in unserer Datenbank „Ihre Ansprechpartner beim MDK“ .

