Geschäftsbereich Pflege
Das Hauptaufgabengebiet des Geschäftsbereichs Pflege ist die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (§ 18 SGB XI) im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen. Die Begutachtung einzelner Versicherter (Einzelfallbegutachtung) hat empfehlenden Charakter. Sie dient neben der Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen z. B. auch der indikationsgerechten Versorgung mit Pflegehilfsmitteln oder aber der Planung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.
Um bei konstant großem Auftragsvolumen mit weit über 100.000 Begutachtungen pro Jahr hohe Qualität und kurze Laufzeiten der Gutachten zu garantieren, wurden an sieben über Hessen verteilten Standorten Teams eingerichtet. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen von Hausbesuchen oder aufgrund der Aktenlage. Ergänzend dazu wird seit dem Jahr 2002 die sozialmedizinische Fallberatung (SFB) zur kurzfristigen und effizienten Bearbeitung von geeigneten Fällen eingesetzt.
Die Zuständigkeit des jeweiligen Teams ist über eine eigens eingerichtete Hotline beim MDK Hessen zu erfragen (MDK-Infotelefon: 06171/ 634-444). Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen besteht neben der Hotline auch die Möglichkeit, im Internet passwortgeschützt über die Anwenderdatei „Ihre Ansprechpartner beim MDK“ die entsprechende Auskunft zu erhalten.
Zur Verteilung an die Versicherten halten wir als Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung das verständlich formulierte Faltblatt „Pflegebedürftigkeit - ja oder nein?“ bereit. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne Exemplare unserer Schriften in der benötigten Anzahl zu.



