Der MDK Hessen

Die Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen (MDK Hessen) ist Teil der Solidargemeinschaft aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und der ihr organisatorisch angelehnten sozialen Pflegeversicherung (SPV). An ihrer Seite wirkt der MDK Hessen als sozialmedizinischer Expertendienst zuverlässig an der Gestaltung eines leistungsfähigen Gesundheitswesens in Deutschland mit.

Der MDK Hessen unterstützt die Entscheidungsträger verantwortungsvoll bei Fragen und Problemstellungen von medizinischer einschließlich pflegefachlicher Relevanz. Auf der rechtlichen Grundlage des Sozialgesetzbuchs trägt er nachhaltig zu einer bedarfsgerechten, gleichmäßigen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechenden medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung bei.

Der MDK wird im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie ihrer Verbände tätig. Als Entscheidungshilfe für deren Leistungsprozesse erbringt er folgende sozialmedizinische sachverständige Leistungen:

  • Begutachtungen von Versicherten
  • Qualitätsprüfungen in Versorgungseinrichtungen
  • Beratungen zu Grundsatz- und Versorgungsfragen
  • Fortbildungen für Sozialleistungsträger

In seiner Begutachtung und Beratung erhält der MDK keine Weisungen von einzelnen Kassen. Die Gutachterinnen und Gutachter müssen allerdings die Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen beachten. Der MDK ist unabhängig von Individualinteressen der Versicherten. Nach § 275 (5) SGB V gilt: „Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen.“

Die allgemeinen Vorschriften über Aufgaben und Organisation des MDK sind in den §§ 275 bis 283 des fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) festgelegt. Weitere Regelungen finden sich im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Die Aufgaben für die SPV sind im elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) beschrieben. Der MDK Hessen ist dem die Sozialversicherung tragenden Prinzip der Solidarität und nach § 70 SGB V den allgemeinen Grundsätzen der Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Auch im Leitbild des MDK Hessen findet dies seinen Niederschlag.

Der MDK Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er steht unter der Aufsicht des Hessischen Sozialministeriums. Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben des MDK Hessen werden durch eine Umlage von denjenigen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen erbracht, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen sind. Die Entscheidungsgremien (Organe) des MDK sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die medizinische Fachaufsicht nimmt der Leitende Arzt wahr. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der sozialmedizinischen Aufgaben. Entsprechend den speziellen Anforderungen im Gesundheitswesen hat der MDK Hessen mit Erfolg die Form einer divisionalen Organisation eingenommen.

Die einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung in den Bundesländern bilden miteinander und in Kooperation mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) die MDK-Gemeinschaft. Der MDK Hessen beteiligt sich intensiv an der gemeinsamen Gremienarbeit. Darüber hinaus wirkt er entscheidend in den Kompetenzeinheiten der MDK-Gemeinschaft, den vier Kompetenz-Centren (KC) und den sieben Sozialmedizinischen Expertengruppen (SEG), mit.