Wann werden die ersten Pflegenoten für Hessen veröffentlicht?
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat mit dem neuen Paragraphen 115 1a SGB XI die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem Jahr 2009 die Ergebnisse der Pflegequalitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht werden können.
Die Kriterien der Veröffentlichung wurden inzwischen von den dafür seitens des Gesetzgebers eingesetzten Vereinbarungspartnern Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen und Sozialhilfeträger ausgehandelt.
Nach dem Willen der Verhandlungspartner soll die Veröffentlichung der Ergebnisse in den jeweiligen Bundesländern dann beginnen, wenn 20 Prozent der Pflegeeinrichtungen überprüft und bewertet wurden. Für Hessen ist deshalb mit den ersten Veröffentlichungen ab der zweiten Jahreshälfte 2009 zu rechnen.
Verfahren der Veröffentlichung
Eine bundesweite Datenannahmestelle wird aktuell geschaffen. In dieser „Clearingstelle“ werden die Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen aus allen Bundesländern gesammelt. Anschließend erhalten die betreffenden Einrichtungen für 28 Tage einen Kennwort-geschützten Zugang zu diesen Ergebnissen. Während dieser Zeit haben die Einrichtungen die Möglichkeit, zusätzliche Angaben in einem gesonderten Kommentarfeld zu hinterlegen, die ebenfalls veröffentlicht werden. Erst nach Ablauf dieser Einsichtsfrist werden die Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Der Zugang wird dabei über die Internetseiten der einzelnen Pflegekassen ermöglicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, haben die Einrichtungen selbst die Ergebnisse an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Neben einer Gesamtnote weisen die veröffentlichten Ergebnisse die Teilnoten für die Bereiche „Pflege“ und „medizinische Versorgung“ aus. Weitere Noten werden für die Bereiche „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“, „soziale Betreuung und Alltagsgestaltung“ sowie für „Unterkunft und Verpflegung“ vergeben bzw. für „Dienstleistung und Organisation“ im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Weitere Detailergebnisse bis hin zu den Ergebnissen in einzelnen Prüfkriterien können Verbraucher im Internet einsehen.
Der MDK Hessen prüft seit dem 01.07.2009 Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Bewertungsverfahren.
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Kriterien der Veröffentlichung
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