Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation

Qualitätsprüfung

Der Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation führt im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen bzw. ihren Verbänden auch Qualitätsprüfungen in Versorgungseinrichtungen durch. Hierbei handelt es sich um ambulante und stationäre Angebote aus dem Präventions- und Rehabilitations-Sektor.

Im Bereich der ambulanten Vorsorge erfolgten in der Vergangenheit bereits einige Qualitätsprüfungen von Einrichtungen im EU-Ausland, da hier aufgrund der EU-Rechtslage auch Leistungen außerhalb Deutschlands von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind, wenn die Leistungsvoraussetzungen sowohl auf Empfänger-, als auch Erbringerseite erfüllt sind.

Weiterhin spielen Qualitätsprüfungen im Rahmen der Beratung bei Modellvorhaben und der integrierten Versorgung eine zunehmende Rolle.