Geschäftsbereich Pflege
Im Geschäftsbereich Pflege (GB Pflege) werden für das Bundesland Hessen im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen und ihrer Verbände Fragen und Problemstellungen zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit fachkundig bearbeitet. Neben der Beratung der Pflegekassen und ihrer Verbände (Consulting) und der Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen ist das Hauptaufgabengebiet des Geschäftsbereichs die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI).
Pflegebedürftige, die in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung erworben haben, können auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beziehen. Der MDK Hessen übernimmt für die MDK-Gemeinschaft die Verantwortung für die Durchführung, Koordination und Qualitätssicherung der Pflegebegutachtung in Spanien und Portugal.


