Geschäftsbereich Krankenhaus
- Stationäre Krankenhausversorgung
- Ambulantes Operieren im Krankenhaus
- Psychische und Verhaltensstörungen
- Krankheiten des Nervensystems
Ihr für die Einzelfallbegutachtung zuständiges Team beim MDK Hessen können Sie auf unserer Datenbank abrufen: „Ihre Ansprechpartner beim MDK Hessen“
Neben der Begutachtung im Einzelfall berät der GB KH die hessischen Krankenkassen zur Qualität der Versorgung sowie in Vertragsfragen. Zudem bietet er Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen an.
Gutachter des GB KH arbeiten eng mit der sozialmedizinischen Expertengruppe der MDK-Gemeinschaft „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) zusammen.
Die Begutachtung zur Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen erfolgt im Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation.
