Geschäftsbereich Krankenhaus

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände erstellt der Geschäftsbereich Krankenhaus (GB KH) sozialmedizinische sachverständige Stellungnahmen zu Fragen und Problemstellungen in folgenden Themenfeldern:

- Stationäre Krankenhausversorgung
- Ambulantes Operieren im Krankenhaus
- Psychische und Verhaltensstörungen
- Krankheiten des Nervensystems

Ihr für die Einzelfallbegutachtung zuständiges Team beim MDK Hessen können Sie auf unserer Datenbank abrufen: „Ihre Ansprechpartner beim MDK Hessen

Neben der Begutachtung im Einzelfall berät der GB KH die hessischen Krankenkassen zur Qualität der Versorgung sowie in Vertragsfragen. Zudem bietet er Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen an.

Gutachter des GB KH arbeiten eng mit der sozialmedizinischen Expertengruppe der MDK-Gemeinschaft „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) zusammen.

Die Begutachtung zur Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen erfolgt im Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation.