Geschäftsbereich Krankenhaus

Im Geschäftsbereich Krankenhaus (GB KH) werden Aufträge mit Fragen und Problemstellungen zur stationären Versorgung sowie zur ambulanten operativen Versorgung bearbeitet.

Die Begutachtung zur Notwendigkeit plastisch-kosmetischer Operationen erfolgt im Geschäftsbereich Arbeitsunfähigkeit/Rehabilitation. Für betroffene Versicherte geben wir zur Vorbereitung auf die Begutachtung das Faltblatt "Plastisch-chirurgische Operation: Kostenübernahme - ja oder nein?" heraus. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Exemplar dieses informativen und verständlich formulierten Faltblatts zu.